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Soforthilfe für Gaskunden
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Bundesrat beschließt Soforthilfe für Gaskunden

Der Bundesrat hat den Weg für die milliardenschwere einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden frei gemacht. Die Länderkammer verzichtete in einer Sondersitzung am Montag darauf, zu dem vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossenen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist es gebilligt.

Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt, was im kommenden März der Fall sein soll. Die Bundesregierung prüft aber ein Vorziehen auf Februar. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von neun Milliarden Euro. Das Gesetz soll umgehend nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. „Ganz pragmatische Hilfe”

Vorgesehen ist, dass sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Das gilt zum Beispiel für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Der Entlastungsbetrag soll gutgeschrieben werden.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, es sei eine „ganz wichtige Nachricht” für die Bürgerinnen und Bürger, dass die Soforthilfe auf den Weg gebracht werde. „Das ist ein wichtiger Entlastungsschritt, eine ganz pragmatische Hilfe.” Die Bundesregierung müsse aber in dieser Woche auch Klarheit schaffen, ab wann die Gaspreisbremse gelte und was das für die Monate Januar und Februar bedeute. Dies sei auch wichtig, damit die Länder schauen könnten, wo es möglicherweise noch Lücken in den Hilfen gebe und wo sie eventuell unterstützen könnten. Ziel: Planungssicherheit

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner, sagte zu: „Alle Vorschläge werden wir noch im November ins Kabinett, im Bundestag und damit auch in den Bundesrat einbringen, sodass wir (...) Planungssicherheit für die Unternehmen, für die privaten Haushalte geben können.”

Die Energiepreisbremse, das eigentliche Instrument zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen, ist in den Details allerdings noch nicht fertig, wie die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann am Montag in Berlin deutlich machte. Es handele sich um ein „ungeheuer komplexes Gesetzgebungsverfahren”, sagte sie in der Bundespressekonferenz. Deshalb werde das Thema voraussichtlich in dieser Woche nicht mehr vom Bundeskabinett behandelt.

Hoffmann kündigte aber einen Abschluss des Verfahrens bis Ende dieses Monats an. Dann könne der Bundesrat darüber im Dezember entscheiden.

Quelle: dpa

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