Elektromobilität in Deutschland
Der weltweite Schlüssel für klimafreundliche Mobilität ist die Elektromobilität. Durch die Inbetriebnahme von Elektrofahrzeugen wird weniger CO2 erzeugt insbesondere in Verbindung mit regenerativ erzeugtem Strom.
Die Förderung der Bundesregierung:
- Reine E-Autos erhalten eine Förderung von bis zu 9.000,00€ (Umweltbonus und *Innovationsprämie) bis Ende 2022
- *Innovationsprämie nur noch bis Ende 2022
- Ab 2023 sollen nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden Welche Fahrzeuge werden gefördert?
- Plug-in-Hybride: von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
- Reine Batterie-Elektrofahrzeuge
- Fahrzeuge die höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen
Folgende Elektrofahrzeuge profitieren von der Innovationsprämie:
- Neuwagen, welche nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden
- Gebrauchtwagen, welche erstmals nach dem 4. November 219 zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist
Das Fahrzeug muss sich auf der Liste (Link: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html?nn=13683754) der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden.
Werden Leasingfahrzeuge gefördert? Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Leasingdauer und wird anhand dieser gestaffelt. Volle Förderung erhalten Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten. Quelle: Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-umweltbonus-1993830)
Übersicht Ladesäulen in Deutschland: Seit 18. April 2017 veröffentlicht die Bundesnetzagentur eine Übersichtskarte aller öffentlich zugänglichen Ladepunkte in Deutschland, welche in regelmäßigen Abstanden aktualisiert wird. Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur (Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/Ladesaeulenkarte/Karte/Ladesaeulenkarte.html?nn=266476)