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Neue Regelung zum Stromanbieterwechsel ab 6. Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für An-, Ab- und Ummeldungen bei Ihrem Stromvertrag. Rückwirkende Änderungen sind dann nicht mehr möglich – und ohne rechtzeitige Anmeldung kann es teuer werden. Jetzt informieren, was sich ändert und worauf Sie achten müssen!
 

🔄 Anbieterwechsel in 24 Stunden

  • Technische Voraussetzungen für den Lieferantenwechsel müssen binnen 24 Stunden bereitstehen.
  • Ziel: schnellere und reibungslosere Wechselprozesse für Stromkunden.

 

📝 An- und Abmeldung nur noch im Voraus möglich

  • Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab dem Stichtag nicht mehr erlaubt.
  • Wichtig: Kündigung oder Anmeldung müssen vor dem Wohnungswechsel erfolgen.

 

Fristen im Überblick:

  • Abmeldung: frühestens zum nächsten Werktag.
  • Anmeldung: frühestens zum übernächsten Werktag.


Jetzt Kontakt aufnehmen

 

⏱ Was passiert bei verspäteter Meldung?

  • Nicht rechtzeitig abgemeldet? Sie zahlen weiter – auch für den Verbrauch durch Nachmieter.
  • Nicht rechtzeitig angemeldet?
    • Sie landen automatisch in der Grundversorgung.
    • Mögliche Kosten oder Konflikte mit Vermieter/Eigentümer drohen.

 

🆔 Pflichtangabe: Die MaLo-ID

  • Ab 6. Juni 2025 für jede An-, Ab- oder Ummeldung erforderlich.
  • Die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) identifiziert Ihre Verbrauchsstelle eindeutig.
  • Vergleichbar mit einer IBAN – individuell und ortsgebunden.

Tipp: Halten Sie Ihre MaLo-ID bereit – sie erleichtert die Kommunikation mit Ihrem Stromanbieter erheblich.

 

Fazit: Planen Sie Umzug oder Anbieterwechsel? Melden Sie sich rechtzeitig an oder ab – mit MaLo-ID und Vorlauf vermeiden Sie unnötige Kosten und Komplikationen.

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