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Neue Regelung zum Stromanbieterwechsel ab 6. Juni 2025
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für An-, Ab- und Ummeldungen bei Ihrem Stromvertrag. Rückwirkende Änderungen sind dann nicht mehr möglich – und ohne rechtzeitige Anmeldung kann es teuer werden. Jetzt informieren, was sich ändert und worauf Sie achten müssen!
🔄 Anbieterwechsel in 24 Stunden
- Technische Voraussetzungen für den Lieferantenwechsel müssen binnen 24 Stunden bereitstehen.
- Ziel: schnellere und reibungslosere Wechselprozesse für Stromkunden.
📝 An- und Abmeldung nur noch im Voraus möglich
- Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab dem Stichtag nicht mehr erlaubt.
- Wichtig: Kündigung oder Anmeldung müssen vor dem Wohnungswechsel erfolgen.
Fristen im Überblick:
- Abmeldung: frühestens zum nächsten Werktag.
- Anmeldung: frühestens zum übernächsten Werktag.
⏱ Was passiert bei verspäteter Meldung?
- Nicht rechtzeitig abgemeldet? Sie zahlen weiter – auch für den Verbrauch durch Nachmieter.
- Nicht rechtzeitig angemeldet?
- Sie landen automatisch in der Grundversorgung.
- Mögliche Kosten oder Konflikte mit Vermieter/Eigentümer drohen.
🆔 Pflichtangabe: Die MaLo-ID
- Ab 6. Juni 2025 für jede An-, Ab- oder Ummeldung erforderlich.
- Die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) identifiziert Ihre Verbrauchsstelle eindeutig.
- Vergleichbar mit einer IBAN – individuell und ortsgebunden.
Tipp: Halten Sie Ihre MaLo-ID bereit – sie erleichtert die Kommunikation mit Ihrem Stromanbieter erheblich.
Fazit: Planen Sie Umzug oder Anbieterwechsel? Melden Sie sich rechtzeitig an oder ab – mit MaLo-ID und Vorlauf vermeiden Sie unnötige Kosten und Komplikationen.