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Gasumlagen und Mehrwertsteuer
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Sonderinformation Gasumlagen und Mehrwertsteuer

Sie haben es wahrscheinlich schon aus den Medien entnommen: Als Gaskunde kommen ab dem 1. Oktober 2022 zahlreiche Änderungen auf Sie zu. Darüber möchten wir Sie gerne in diesem Sondernewsletter informieren.

Gasbeschaffungsumlage Ab 1. Oktober 2022 wird bundesweit für alle Gaskunden eine einheitliche Gasbeschaffungsumlage fällig. Sie beträgt zum Start 2,419 Cent netto pro Kilowattstunde. Diese Umlage kann durch die Bundesregierung alle drei Monate angepasst werden und ist bis zum 31. März 2024 befristet. Mit der Umlage sollen Gasversorger gestützt werden, die wegen der stark gedrosselten Gaslieferungen aus Russland nun anderswo Gas zu deutlich höheren Preisen einkaufen müssen. So sollen Pleiten der Versorger und damit letztlich Lieferausfälle vermieden werden.

Gasspeicherumlage Daneben hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 29. Juli 2022 das Konzept für die Ausgestaltung einer Gasspeicherumlage genehmigt. Die Höhe der Gasspeicherumlage liegt bei 0,059 Cent pro kWh und wird ebenfalls ab dem 1. Oktober 2022 erhoben. Anpassungen erfolgen erstmals nach drei und dann jeweils nach sechs Monaten. Die letzte Umlageperiode dauert wiederum nur drei Monate und endet am 31. März 2024.

Bilanzierungsumlage Fällig wird am 1. Oktober 2022 erneut auch die Bilanzierungsumlage, die bereits seit 2015 mit wechselnden Preisen erhoben wurde und nur in der letzten Abrechnungsperiode (01.10.2021 bis 30.09.2022) sowohl für SLP- als auch für RLM-Kunden 0,00 Cent pro kWh betrug. Die SLP-Bilanzierungsumlage beträgt künftig 0,57 Cent pro kWh, die RLM-Bilanzierungsumlage 0,39 Cent pro kW. Die Bilanzierungsumlagen werden für die Dauer von 12 Monaten festgelegt.

Senkung der Mehrwertsteuer Doch es gibt auch gute Nachrichten: Die Bundesregierung will für einen befristeten Zeitraum einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz auf Erdgas verlangen. Die Steuer soll von bisher 19 auf sieben Prozent reduziert werden, kündigte Kanzler Olaf Scholz an. Die Senkung tritt zeitgleich mit den Umlagenerhebungen in Kraft und gilt ebenfalls bis 31. März 2024

meistro ist als Ihr Gasversorger verpflichtet, die Gasumlage, die Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage ab dem 1. Oktober 2022 zu erheben. Diese Umlagen werden jeweils gesondert auf Ihren kommenden Rechnungen ausgewiesen und von uns ebenso wie die Mehrwertsteuerersparnis 1:1 an Sie weitergegeben.

Sie haben noch Fragen zu den verschiedenen Umlagen, zur Mehrwertsteuersenkung oder Ihrer kommenden Rechnung? Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne unter 0841 - 65700 200 weiter.

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