Wissensserie Energiemarkt transparent - Teil 5
Wer macht was am Strommarkt?
Wo und wie Energie gehandelt wird und welche Unterschiede es dabei gibt, haben Sie in der letzten Folge erfahren. Aber welche Rollen gibt es eigentlich am Strommarkt und ist der Energieversorger auch gleichzeitig der Netz- oder Messstellenbetreiber? Und was bedeuten diese Begriffe eigentlich? Wir klären auf!
Der Energiemarkt ist extrem dynamisch und für Verbraucher oftmals auch ein etwas undurchsichtiger Teil der Volkswirtschaft. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die sich Rollen, Zuständigkeiten und Befugnisse der einzelnen Akteure am Markt durch den Gesetzgeber im Laufe der Zeit immer wieder geändert haben. Oder sogar im Sinne der Markt-Liberalisierung neue Rollen hinzugekommen sind.
Welche Rollen gibt es klassischerweise am Strommarkt? Stark vereinfacht sieht die klassische Rollenverteilung am Strommarkt so aus:
Verbraucher
Die Verbraucher beziehen Strom von ihrem Energieversorger und verbrauchen diesen auf vielfältige Art und Weise. Verbraucher können Privatpersonen, Unternehmen oder staatliche bzw. kirchliche Institutionen sein.
Seit der Liberalisierung des Energiemarkts im Jahr 1998 kann jeder Verbraucher seinen Energieversorger frei wählen.
Energieversorger
Der Energieversorger kauft den Strom ein und beliefert damit die Verbraucher. Abhängig von Art und Ort der Beschaffung kann dieser Strom aus regenerativen Energiequellen, z.B. aus Sonnenlicht, Wasser- oder Windkraft stammen und dadurch die CO₂-Bilanz entlasten (sog. Öko-Strom). Ein Wechsel des Energieversorgers ist möglich.
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Netzbetreiber
Dem Netzbetreiber gehören die Netze, durch die der Strom fließt. Er ist für den Aufbau, den Ausbau und die Erhaltung der Stromnetze zuständig und sichert damit die Versorgung der Verbraucher auf physikalischer Ebene. Ein Wechsel des Netzbetreibers ist nicht möglich.
Messstellenbetreiber
Der Energieverbrauch jedes Verbrauchers wird mit einem Stromzähler festgehalten. Dieser bildet zugleich auch die Grundlage für die Erstellung der Stromrechnung. Dem Messstellenbetreiber gehören diese Stromzähler und er ist für deren Einbau, den Betrieb und die Wartung zuständig. In der Regel ist der Messstellenbetreiber mit dem Netzbetreiber identisch.
Wer ist für die Abrechnung der verschiedenen Entgelte zuständig, die sich aus dieser Rollenverteilung ergeben?
Die Abrechnung der fälligen Entgelte, z.B. für den Zählerbetrieb und die Nutzung der Stromnetze wird zentral über den Energieversorger abgewickelt. Dieser zieht die fälligen Entgelte mit der Stromrechnung ein und gibt sie entsprechend weiter.