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Mit den Gesetzen zur Strompreisbremse (StromPBG) und zur Erdgas- und Wärmepreisbremse (EWPBG) hatte der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, die zu einer Begrenzung der Strom-, Gas- und Wärmepreise führen sollte. Diese Preisbremsen sind nun zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Darauf hat sich die Bundesregierung in ihrem Vorschlag zum Haushalt 2024 verständigt.

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